Das Ziel der "Unterstützten Beschäftigung" ist, behinderten Menschen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu eröffnen. Dafür werden Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf entsprechend ihren Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten gezielt gefördert. Einzelheiten zur Unterstützten Beschäftigung regelt Paragraf § 55 SGB IX.
Die Unterstützte Beschäftigung nutzt zum Beispiel die Möglichkeiten der "Individuellen betrieblichen Qualifizierung" (InbeQ) und bei Bedarf Berufsbegleitung. InbeQ wird im Auftrag der Agentur für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung (DRV) durchgeführt. Auch die Johannes-Diakonie ist Anbieter von InbeQ.
Wer kann teilnehmen?
InbeQ ist geeignet für Jugendliche und Erwachsene, die aufgrund einer Behinderung besondere Unterstützung zur Eingliederung in das Berufsleben benötigen. Dies gilt insbesondere für
- lernbehinderte Menschen im Grenzbereich zur geistigen Behinderung.
- geistig behinderte Menschen im Grenzbereich zur Lernbehinderung.
- Menschen mit einer psychischen Behinderung.
- körperbehinderte Menschen.
Die Voraussetzungen für eine Teilnahme sind hohe Eigenmotivation und die Fähigkeit, sich eigenständig im öffentlichen Nahverkehr zu bewegen.
Die Aufnahme für InbeQ erfolgt über die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung (DRV) und ist fortlaufend möglich. Mit den Teilnehmenden wird ein Teilnahmevertrag zur Maßnahme abgeschlossen und mit den Betrieben eine Erprobungs-/ Qualifizierungsvereinbarung. Die Dauer der Maßnahme beträgt in der Regel 24 Monate. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen sind sozialversichert und erhalten Ausbildungs- oder Übergangsgeld.