Aktivitäten
Aktivitäten
Durchführung von Aufgaben oder Handlungen durch eine Person
Andere Leistungsanbieter
Andere Leistungsanbieter
Andere Leistungsanbieter bieten berufliche Bildung oder Beschäftigung an, wie sie ansonsten in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) angeboten werden. Die dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen haben dieselben Rechte, die sie auch in einer Werkstatt hätten.
Assistenz
Assistenz
Selbstbestimmte Unterstützung bei der eigenständigen Bewältigung des Alltages einschließlich der Tagesstrukturierungen. Diese umfassen insbesondere Leistungen für Erledigungen des Alltags wie: Haushaltsführung, Gestaltung sozialer Beziehungen, persönliche Lebensplanung, Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, Freizeitgestaltung, sportliche Aktivitäten, Sicherstellung der Wirksamkeit der ärztlichen und ärztlich verordneten Leistungen, Verständigung mit der Umwelt
Barrieren
Barrieren
Kontextfaktoren, die sich negativ auf die funktionale Gesundheit und insbesondere auf die Teilhabe auswirken
Bedarfsermittlungsinstrument BEI-Ba-Wü
Bedarfsermittlungsinstrument BEI-Ba-Wü
Im Mittelpunkt der Bedarfsermittlung steht die leistungsberechtigte Person. Das Instrument soll die beteiligten Personen unterstützen, die einzelnen inhaltlichen Schritte einer Bedarfsermittlung nach den Vorgaben des BTHG zu gehen. Der Bedarf wird in Anlehnung an die ICF wie folgt definiert: Personelle und /oder sächliche Hilfen, die erforderlich sind, um die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erreichen.
Behinderung
Behinderung
Jede Beeinträchtigung der funktionalen Gesundheit einer Person
Budget für Arbeit
Budget für Arbeit
Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf Leistungen nach §58 SGB IX haben (Leistungen im Arbeitsbereich) und denen von einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis angeboten wird, erhalten mit Abschluss des Arbeitsvertrages als Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ein Budget für Arbeit. Dies bedeutet Lohnkostenzuschuss, Begleitung und Anleitung, die aufgrund der Behinderung erforderlich ist. Diese kann auch von mehreren Leistungsberechtigten in Anspruch genommen werden.
Eigenverantwortung
Eigenverantwortung
Übernahme der Verantwortung für das eigene Handeln und Unterlassen. Einstehen für das eigene Tun und Unterlassen und Tragen der daraus entstehenden Konsequenzen
Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördert. Die Leistungen sollen sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können(§90 Abs. 1 SGB IX neu).
Leistungsgruppen sind
- medizinische Rehabilitation
- Teilhabe am Arbeitsleben
- Teilhabe an Bildung
- soziale Teilhabe
Empowerment
Empowerment
Kann mit „Selbstermächtigung“ oder „Selbstkompetenz“ übersetzt werden. Empowerment umfasst Strategien und Maßnahmen, die Menschen dabei unterstützen, ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben zu führen. Potenziale der Menschen werden gestärkt.
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist eine Beratungsstelle für alle Menschen mit Behinderungen. Dort werden Fragen zur Teilhabe , Assistenz und Hilfsmitteln beantwortet.
Existenzsichernde Leistungen
Existenzsichernde Leistungen
Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
Frauenbeauftragte in Werkstätten
Frauenbeauftragte in Werkstätten
Die Einführung von Frauenbeauftragten in den WfbMs wird gesetzlich durch das BTHG vorgeschrieben. Sie sind Ansprechpartnerinnen für die Frauen in einer Werkstatt und nehmen auch eine vermittelnde Funktion gegenüber der Werkstattleitung ein.
Fremdbestimmung
Fremdbestimmung
Gegenteil von Selbstbestimmung. Wünsche und Ziele der Person werden von Anderen bestimmt. Bedeutet aber auch, keine Verantwortung übernehmen zu müssen
Gemeinschaftliches Wohnen
Gemeinschaftliches Wohnen
Eine Gruppe von Menschen mit Behinderung wohnt gemeinsam in einer Wohngemeinschaft. Sie können Assistenzleistungen gepoolt in Anspruch nehmen.
Gesamtplan
Gesamtplan
Nach Feststellung der Leistungen wird ein Gesamtplan erstellt. Er dient zur Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation der Teilhabeprozesse.
Gesamtplankonferenz
Gesamtplankonferenz
Der Träger der Eingliederungshilfe führt die Gesamtplankonferenz durch. Hierzu benötigt er die Zustimmung des Leistungsberechtigten. Sie dient dazu, die Leistungen für den Leistungsberechtigten sicherzustellen. Teilnehmende sind: Träger der Eingliederungshilfe, Leistungsberechtigter, Folgende Themen werden auf Grundlage der Bedarfsermittlung beraten: Wünsche des Leistungsberechtigten, der Beratungs- und Unterstützungsbedarf sowie die Erbringung der Leistung.
Grundsicherung
Grundsicherung
Sozialleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Individuelles Wohnen
Individuelles Wohnen
Menschen mit Behinderung leben in einer eigenen Wohnung und können dazu Assistenzleistungen in Anspruch nehmen.
Inklusion
Inklusion
Inklusion ist ein Menschenrecht für Menschen mit Behinderung. Alle Menschen nehmen demnach selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teil, d.h. die Umwelt muss sich an Menschen mit Behinderung anpassen, sodass alle Menschen gleichberechtigt leben können, egal wie unterschiedlich sie sind. Inklusion bedeutet, dass alle Menschen von vorneherein gleichberechtigt in eine Gesellschaft eingebunden sind, unabhängig von Alter, Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Ethnie und Religion. Die Vielfalt der Menschen ist selbstverständlich.
Integration
Integration
Menschen mit Behinderung werden wieder in die Gesellschaft einbezogen, um die Gesellschaft zu vervollständigen. Dies trifft für die Bereiche Wohnen, Arbeit, Freizeit, Schule etc. zu. Integration bedeutet den Einbezug von Menschen in eine Gesellschaft. Im Gegensatz zur Inklusion geht die Integration davon aus, dass es eine Mehrheitsgesellschaft gibt und eine kleinere Gruppe die in dieses System integriert werden muss. Unterschiede werden hier wahrgenommen, und Menschen müssen sich anpassen um dazuzugehören.
Kontextfaktoren
Kontextfaktoren
Alle Gegebenheiten des Lebenshintergrundes einer Person, gegliedert in Umweltfaktoren und personenbezogene Faktoren
Kostenträger-Leistungsträger
Kostenträger-Leistungsträger
Können verschieden Rehabilitationsträger sein:
- Gesetzliche Krankenkasse
- Bundesagentur für Arbeit
- Träger der Eingliederungshilfe
- Träger gesetzliche Unfallversicherung
- Träger gesetzliche Rentenversicherung
- Träger Kriegsopferversorgung
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Leistungsanbieter
Leistungsanbieter
Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderung
Leistungsnehmer
Leistungsnehmer
Menschen mit Beeinträchtigungen und Teilhabeeinschränkungen, die Leistungen nach dem SGB IX erhalten.
Mitbestimmungsrechte
Mitbestimmungsrechte
Mitbestimmungsrechte regeln, bei welchen Entscheidungen Menschen mit Behinderungen mitbestimmen müssen. Sie können einen Einfluss auf das Ergebnis nehmen.
Mitwirkungsrechte
Mitwirkungsrechte
Mitwirkungsrechte regeln, in welche Entscheidungen Menschen mit Behinderungen einbezogen werden. Eine Entscheidungsmacht wird ihnen bei der Mitwirkung nicht übertragen.
Nettoprinzip
Nettoprinzip
Nach dem Nettoprinzip muss der Leistungserbringer den Eigenanteil direkt von der leistungsberechtigten Person einfordern. Das betrifft zum Beispiel Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Peer-Counseling
Peer-Counseling
Peer-Counseling oder auch Peer-Beratung beschreibt, dass Menschen mit Behinderung wiederum Menschen mit Behinderung beraten.
Personenzentrierung
Personenzentrierung
Die notwendige Unterstützung wird nicht mehr an einer bestimmten Wohnform, sondern ausschließlich am notwendigen individuellen Bedarf ausgerichtet. Selbstbestimmung und individuelle Lebensplanung werden gestärkt. Menschen mit Behinderung entscheiden, wo und mit wem sie wohnen möchten. Beim personenzentrierten Ansatz geht es darum, mit dem Leistungsberechtigten den eigenen Willen zu erörtern und alle Assistenzleistungen daran auszurichten, gemeinsam den individuellen Hilfebedarf festzustellen und dann ein passendes Hilfepaket zu organisieren.
Persönliches Budget
Persönliches Budget
Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch als Persönliches Budget ausgeführt werden. Ziel ist ein möglichst selbstbestimmtes Leben. Beim Persönlichen Budget erhalten Menschen mit Teilhabeeinschränkung anstelle einer Sach- oder Dienstleistung eine Geldleistung, mit der sie sich benötigte Teilhabeleistungen einkaufen können.
Poolen von Leistungen
Poolen von Leistungen
Das Poolen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch kann bedeuten, dass mehrere Leistungsberechtigte eine Leistung zusammen in Anspruch nehmen, zum Beispiel einen Assistenten.
Ressourcenorientierung
Ressourcenorientierung
Ressourcenorientierung heißt, sich auf zwischenmenschliche Potenziale, Stärken oder Kraftquellen von Individuen zu konzentrieren und sie für deren Entwicklungsförderung zu nutzen.
Selbstbestimmung
Selbstbestimmung
Selbstbestimmtes Handeln bedeutet, frei und ohne Beeinflussung von anderen oder Einschränkungen durch andere über die Planung und Gestaltung des eigenen Lebens zu entscheiden. Wer selbstbestimmt ist, trifft seine eigenen Entscheidungen und kann so ganz direkt und gezielt Einfluss darauf nehmen, welchen Weg er einschlägt, um seine persönlichen Ziele zu erreichen.
Soziale Sicherungssysteme
Soziale Sicherungssysteme
Soziale Sicherheit und soziales Handeln kennzeichnen unseren Sozialstaat. Er gewährleistet eine lebenswerte Gesellschaft, in der alle an den gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen teilhaben können und in der Menschen für einander einstehen. Soziale Sicherung bedeutet, dem Einzelnen in Notlagen, die aus eigener Kraft nicht mehr bewältigt werden können, zur Seite zu stehen und darüber hinaus durch langfristig angelegte Maßnahmen vorzubeugen - ob bei Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit.
Sozialgesetzbücher
Sozialgesetzbücher
• SGB II: Grundsicherung für Arbeitssuchende
• SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung
• SGB IX: Recht der Rehabilitation und Teilhabe
• SGB XI: Soziale Pflegeversicherung
• SGB XII: Sozialhilfe
Teilhabe
Teilhabe
Einbezogensein einer Person in eine Lebenssituation oder einen Lebensbereich. Vollständige Teilhabe bedeutet: Menschen mit Behinderung sind in die Gemeinschaft eingegliedert. Sie können ihr Leben nach ihren Zielen und Fähigkeiten gestalten. Menschen mit Behinderung sind in die Lebenssituation einer Gemeinschaft einbezogen. Und Menschen mit Beeinträchtigungen haben die gleichberechtigte Chance und Möglichkeit als Bürger und Bürgerinnen in der Gesellschaft zu leben und an ihr Teil zu haben.
Teilhaberecht
Teilhaberecht
Bundesteilhabegesetz/Gesetz zur Stärkung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
UN-Behindertenrechtskonvention
UN-Behindertenrechtskonvention
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag und konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte auf die spezifische Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Konvention wurde von 128 Nationen und der EU ratifiziert. Die UN-BRK soll dazu dienen, die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. In der Johannes-Diakonie Mosbach sind einige der Ziele im Aktionsplan zur UN-BRK umgesetzt.
Wirksamkeitskontrolle
Wirksamkeitskontrolle
Die Wirksamkeitskontrolle überprüft durchgeführte Leistungen auf ihre Wirksamkeit. Das heißt, ob sie erfolgreich waren oder verändert werden müssen.