Die gewählten Werkstatträte vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber Leitung und betreuenden Mitarbeitenden. Sie wirken bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mit, ebenso bei Ausbildung und Freizeitangeboten. Sie treffen sich regelmäßig zu Sitzungen, in denen Anliegen und Anregungen besprochen werden. Sie behandeln auch mögliche Beschwerden von Werkstattbeschäftigten und arbeiten mit dem Bewohnerbeiräten der Wohnangebote zusammen. Die Werkstattbeiräte bilden sich regelmäßig weiter.
Der Werkstattrat wird durch eine Person seines Vertrauens bei seiner Arbeit unterstützt. Die Vertrauensperson nimmt auch beratend an Sitzungen teil. Sie hat kein Stimmrecht und ist in der Ausübung ihres Amtes schweigepflichtig.
Die Belange der weiblichen Beschäftigten werden von Frauenbeauftragten wahrgenommen. Die Frauenbeauftragten sind für ihre Aufgabe speziell geschult. Auch ihnen stehen Vertrauensleute zur Seite.