Zuhören, beraten, unterstützen: Unsere begleitenden Dienste helfen den Werkstatt-Beschäftigten bei den vielen kleinen und großen Problemen des Alltags. Ob es um behördlichen Schriftverkehr geht, um den Kontakt zu Angehörigen und Betreuern oder um Konflikte am Arbeitsplatz – die Beschäftigten finden in den Mitarbeitenden des Begleitenden Dienstes kompetente Ansprechpartner. Diese sorgen für den „roten Faden“ in der Begleitung von Menschen mit Behinderung und halten den Kontakt zu Gremien wie Werkstattrat und Frauenbeauftragten. Zugleich kümmert sich der Begleitende Dienst um arbeitsbegleitende Maßnahmen, bei denen die Beschäftigten sich weiterentwickeln können und ihren beruflichen wie persönlichen Horizont erweitern.
Zu den Aufgaben des Begleitenden Dienstes gehört unter anderem:
- Aufnahmen in Berufsbildungsbereich (BBB), Arbeitsbereich (AB) und Förder- und Betreuungsbereich (FuB)
- Entwicklung und Begleitung von Qualifizierungs- und Fördermaßnahmen.
- Praxisberatung von Fachkräften für Arbeits- und Berufsförderung.
- Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung von Arbeitsversuchen innerhalb und außerhalb der Werkstätten
- Hilfen im sozialen Umfeld innerhalb und außerhalb der WfBM, insbesondere Elternarbeit (Beratung, Krisenintervention und administrative Aufgaben).
- Erstellung von Entwicklungsberichten
- Organisation von arbeitsbegleitenden Maßnahmen, die der Persönlichkeitsförderung dienen, die Arbeitskenntnisse und Fähigkeiten erweitern oder therapeutischer Art sind.
- Mitbestimmung bei Versetzungen von Beschäftigten innerhalb der Werkstatt.
- Vorbereitung und Durchführung der Urlaubsmaßnahmen
- Beratung und Unterstützung des Werkstattrates
- Mitarbeit bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der Werkstatt für behinderte Menschen.