BTHG – in den Werkstätten
Unser Personenkreis
Zielgruppe des Leistungsangebots sind nach § 4 Abs. 1 LRV i.V.m. § 99 Abs. 1 SGB IX volljährige Menschen mit wesentlichen Beeinträchtigungen, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern.
Das Leistungsangebot richtet sich speziell an folgende Zielgruppe, deren spezifische Teilhabe am Arbeitsleben gesichert werden soll:
- Menschen mit einer kognitiven Beeinträchtigung
- Menschen mit psychischer Beeinträchtigung
- Menschen mit einer mehrfachen Beeinträchtigung
Inhalte des Leistungsangebots
Arbeitsbereich §67 LRV
Das Leistungsangebot ist darauf ausgerichtet, den Leistungsberechtigten entsprechend ihres spezifischen Bedarfs eine individuelle Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen und damit die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
Die Wünsche und Ziele der Leistungsberechtigten werden bei der beruflichen Teilhabe auf Basis des Teilhabeplanes angemessen berücksichtigt.
Werkstatt-Transfer §68 LRV
Das Leistungsangebot für Werkstatt-Transfer übernimmt die Standardleistungen des Arbeitsbereichs nach §67 LRV und verfolgt die gleichen Zielsetzungen für die Teilhabe am Arbeitsleben. Die besonderen Bedarfe der Zielgruppe im Werkstatt-Transfer machen eine intensivere Assistenz notwendig, um die individuellen Teilhabeziele im Arbeitsleben zu.
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Die soziale Teilhabe in Form von einer gemeinschaftlichen Mittagessensverpflegung für alle Leistungsberechtigten liegt in der Verantwortung der WfbM. Neben täglicher Menüwahl besteht die Möglichkeit, Sonderkostformen nach Vorlage entsprechender Nachweise zu bestellen.
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Gestaltung von Übergängen
In den Werkstätten finden systematische Arbeitserprobungen und Übergänge statt. Diese werden durch die Durchlässigkeit der einzelnen Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben gefördert. So können Übergänge aus der pädagogischen Kleinstarbeitsgruppe in den Werkstatt-Transfer stattfinden, die durch Hospitationen der Leistungsberechtigten oder längere praktische Phasen initiiert werden. Auch die Übergänge vom Werkstatt-Transfer (zurück) in den Arbeitsbereich werden durch entsprechende Assistenz in der WfbM unterstützt.
Dem Übergang vom Arbeitsbereich auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für Leistungsberechtigte wird im SGB IX und im LRV §67 allerdings die größere Bedeutung beigemessen. Die Werkstätten fördern den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt und halten dafür verschiedene Möglichkeiten vor:
- Netzwerkarbeit mit Betrieben für betriebliche Erprobung und Außenarbeitsplätze
- Jobcoaching in der Übergangsphase
- Jobcoaching auf ausgelagerten Arbeitsplätzen
- Dienstleistungsgruppen im Sozialraum
Wichtig für gelingende Übergänge: Jobcoaching
Jobcoaching beschreibt die Leistungen zur Anbahnung und Vorbereitung für den Übergang in ein individuelles, konkretes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Zum Tätigkeitsbereich des Jobcoachs zählen individuelle und personenbezogene Einzelberatungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Akquisitions- und Stellensuche wird in Zusammenarbeit mit den Leistungsberechtigten, Angehörigen, gesetzlichen Betreuern und unter Berücksichtigung des individuellen Sozialraumes durchgeführt. Im Anschluss daran folgt ein Training auf bewerbungsrelevante Inhalte. Nach erfolgreichem Verlauf erfolgt in Kooperation mit dem Integrationsfachdienst die Vorbereitung auf ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.