... stark für Menschen

Corona: Maskenpflicht wird angepasst

 

Die Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2 in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen etc. (Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen) sieht Erleichterungen für geimpftes oder genesenes Personal beim Tragen von Masken vor. Daneben gilt auch die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung des Bundes zu beachten. Ab dem 15. Juni müssen alle nachgewiesen vollständig Geimpften (plus 14 Tage) und während der vergangenen 6 Monaten Genesenen mindestens eine medizinische Maske in den Wohn- und Arbeitsbereichen der entsprechender Häuser tragen, alle weiteren Mitarbeitenden weiterhin verpflichtend eine FFP2-Maske. Gleiches gilt für Besucher*innen und Dienstleister.

 

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