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Diakonie: Entgelte für Mitarbeitende steigen

Mosbach. Ab dem 1. Januar 2023 steigen die Entgelte der Mitarbeitenden der Johannes-Diakonie um 5,2 Prozent, mindestens jedoch um 175 €. Das geht aus einem aktuellen Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland hervor. Der Beschluss gilt für alle Mitarbeitende, die nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland (AVR DD) vergütet werden. Der Mindesterhöhungsbetrag wirkt sich in den Entgeltgruppen 1 bis 6 aus und führt dort in der Spitze zu einer Erhöhung von rund 9 Prozent. Die Vergütungen für Auszubildende und Anerkennungspraktikanten steigen zum selben Zeitpunkt um 100 € pro Monat, Auszubildende in der Pflege erhalten 120 € pro Monat mehr. Fachkräfte der Entgeltgruppen 7 und 8 mit pflegerischen Tätigkeiten in Einrichtungen der Altenpflege und in Krankenhäusern oder mit Tätigkeiten in der Pflege und Betreuung in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Bereich Wohnen erhalten ab 1. Januar 2023 zusätzlich eine monatliche Zulage in Höhe von 100 €.

Um die besonderen Belastungen der Mitarbeitenden während der andauernden Pandemie anzuerkennen, hat sich die Arbeitsrechtliche Kommission auf die Zahlung einer weiteren Corona-Sonderzahlung im Jahr 2022 geeinigt. Die Prämie beträgt

  • für Mitarbeitende in den EG 1 bis 7                           300 €
  • für Mitarbeitende in den EG 8 bis 13                         200 €
  • für Auszubildende und Anerkennungspraktikanten   100 €

Nicht vollbeschäftigte Mitarbeitende erhalten den Betrag anteilig ihres Beschäftigungsumfanges. Maßgebend sind hier die jeweiligen Verhältnisse am 1. Oktober 2022. Zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Dezember 2022 muss mindestens an einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden haben. Der Anspruch setzt das Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses am 1. Dezember 2022 voraus. Die Corona-Prämie wird spätestens mit der Gehaltsabrechnung Dezember 2022 ausbezahlt. Aufgrund gesetzlicher Grundlage gezahlte Corona-Prämien in 2022 werden angerechnet.

Des Weiteren wurde beschlossen, dass in einer Dienstvereinbarung zwischen Dienststellenleitung und Mitarbeitendenvertretung Regelungen zur Umwandlung von tariflichem Entgelt für ein Fahrrad bzw. Elektrofahrrad vereinbart werden können. Die Details sind in der Dienstvereinbarung zu regeln. Darüber hinaus wurden teilweise die Richtbeispiele im Eingruppierungskatalog neu formuliert.

Für ärztliche Mitarbeitende wurde ein gesonderter Beschluss gefasst. Details zu den Beschlüssen können auf der Internetseite der Dienstgeber der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland nachgelesen werden.

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